Blumenkästen am Balkongeländer
In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall wurde in einer Eigentümerversammlung u.a. beschlossen, dass zukünftig sämtliche Balkonkästen nach innen gehängt werden müssen. Eine Eigentümerin war damit nicht einverstanden und argumentierte, dass alle Wohneinheiten seit 40 Jahren ihre Blumenkästen nach außen …