Änderung des Betriebskostenverteilungsschlüssels durch Vermieter nur bei ausreichendem Grund
Ein Vermieter kann den im Mietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Betriebskosten nicht ohne Weiteres ändern. Er kann diesen ausnahmsweise nur dann ändern, wenn er hierfür einen gewichtigen Grund hat. In dem entschiedenen Fall hatte ein Vermieter gegen den Mieter auf …