Schonfristzahlung nur Auswirkung auf fristlose Kündigung
Die Richter des Bundesgerichtshofs hatten über den nachfolgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Mann mietete mit Vertrag vom 31.1./1.2.2019 eine Wohnung, zahlte die Miete für die Monate September, Oktober und Dezember 2022 jedoch nicht. Daraufhin erklärte der Vermieter mit Schreiben vom …