Sie haben gehört, dass Ihr Nachbar, ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen oder eine Person in Ihrer Gegend ein Haus verkaufen möchte? Empfehlen Sie uns, die Schwäbische Immobilienvermittlung GmbH, weiter und erhalten Sie eine Tippgeberprovision in Höhe von 25,00 % (exkl. MwSt., bei Privatpersonen grundsätzlich ohne MwSt.) von unserer Vermittlungsprovision, die wir vom Erwerber der Immobilie erhalten.
Die Höhe Ihrer Tippgeberprovision beträgt 25,00 % (exkl. MwSt., bei Privatpersonen grundsätzlich ohne MwSt.) von unserer Vermittlungsprovision, die sich aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis ergibt, was eine in der Branche überdurchschnittliche Tippgeberprovision ist.
Rechenbeispiele
Wohnung
Kaufpreis 650.000,00 € entspricht einer möglichen Provision von 19.500,00 € + MwSt.
25,00 % der Provision aus 19.500,00 € (exkl. MwSt., bei Privatpersonen ohne MwSt.) sprich 4.875,00 € gehören Ihnen!
Einfamilienhaus
Kaufpreis 1.850.000,00 € entspricht einer möglichen Provision von 55.500,00 € + MwSt.
25,00 % der Provision aus 55.500,00 € (exkl. MwSt., bei Privatpersonen ohne MwSt.) sprich 13.875,00 € gehören Ihnen!
Mehrfamilienhaus
Kaufpreis 2.450.000,00 € entspricht einer möglichen Provision von 98.000,00 € + MwSt.
25,00 % der Provision aus 98.000,00 € (exkl. MwSt., bei Privatpersonen ohne MwSt.) sprich 24.500,00 € gehören Ihnen!
Gewerbliche Immobilie
Kaufpreis 2.000.000,00 € entspricht einer möglichen Provision von 80.000,00 € + MwSt.
25,00 % der Provision aus 80.000,00 € (exkl. MwSt., bei Privatpersonen ohne MwSt.) sprich 20.000,00 € gehören Ihnen!
Grundstück
Kaufpreis 1.400.000,00 € entspricht einer möglichen Provision von 56.000,00 € + MwSt.
25,00 % der Provision aus 56.000,00 € (exkl. MwSt., bei Privatpersonen ohne MwSt.) sprich 14.000,00 € gehören Ihnen!
So funktioniert’s
Ihren Immobilientipp schicken Sie uns bitte an tipp@schwaebische-immobilienvermittlung.de mit dem Betreff „Immobilientipp“.
Gerne rufen Sie uns vorab unter 0711 – 25 29 10 40 an, um sich persönlich zu informieren.
Wie werde ich zum Tippgeber und was sind meine Aufgaben?
- Sie als Tippgeber empfehlen uns oder stellen den Kontakt zwischen dem Verkäufer und uns her (Veräußerer können nicht gleichzeitig Tippgeber sein).
- Durch Ihren Tipp erhalten wir einen Makleralleinauftrag.
- Die Immobilie darf jedoch noch nicht über einen anderen Makler und in der Werbung (z. B. Zeitungen, Internetportale, etc.) angeboten werden.
- Bei mehreren Immobilientipps zur selben Immobilie kann die Tippgeberprovision nur einmalig an den ersten Tippgeber ausbezahlt werden.
Sind die vorangegangenen Voraussetzungen erfüllt und wir haben die Immobilie erfolgreich vermarktet und notariell beurkundet, erhalten Sie von unserer Vermittlungsprovision, die wir vom Erwerber der Immobilie erhalten, Ihre Tippgeberprovision in Höhe von 25,00 % (exkl. MwSt., bei Privatpersonen grundsätzlich ohne MwSt.).
Eine Auszahlung der Tippgeberprovision an Sie als Tippgeber erfolgt nach circa drei Bankarbeitstagen auf ein von Ihnen genanntes Bankkonto, nachdem die Schwäbische Immobilienvermittlung GmbH die vollständige Maklercourtage vom Erwerber der Immobilie erhalten hat.
Warum erhalten Sie von uns eine so überdurchschnittliche Tippgeberprovision?
Getreu unserem Motto „Qualität schafft Freundschaft!“, möchten wir eine ehrliche und faire Tippgeberprovision in Höhe von 25,00 % (exkl. MwSt., bei Privatpersonen grundsätzlich ohne MwSt.) anbieten und freuen uns auf eine langfristige Bindung mit Ihnen.
Wir freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme.
Schwäbische Immobilienvermittlung GmbH – Ihr Partner für die Vermarktung und Vermittlung von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und Grundstücken in Stuttgart und Umgebung.