Fristlose Kündigung bei wiederholt verspäteter Mietzahlung und Täuschung
Nach einer Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlungen kann bereits eine weitere verspätete Zahlung grundsätzlich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ausnahmen kommen zwar im Einzelfall – etwa bei Bagatellverstößen – in Betracht, lassen sich jedoch nicht schematisch bestimmen. Maßgeblich ist …