Anbieter von Balkonkraftwerken müssen über Funktionshindernisse aufklären
In einem vom Landgericht Lübeck entschiedenen Fall warb ein Unternehmen auf seiner Homepage mit umfassender Fachkenntnis im Bereich „Fotovoltaik“ und versprach hochwertige Do-it-yourself-Pakete inklusive individueller Unterstützung durch ein „engagiertes Team“. Trotz des Hinweises, dass sich die Website noch im Aufbau …