Photovoltaikplanung rechtfertigt kurzfristigen Drohnenüberflug
In einem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall ließ ein Grundstückseigentümer im April 2025 von seinem Grundstück aus einen Drohnenflug ausführen, ohne dass er seinen Nachbarn hierüber zuvor informierte oder dessen Erlaubnis einholte. Der Drohnenflug wurde von einem Fachunternehmen ausgeführt und …