Verschattung durch Neubau als Mietmangel
Tritt durch die Errichtung eines Neubaus vor dem Balkon eines bestehenden Wohngebäudes eine erhebliche Verschattung oder Verdunkelung der Wohnung ein, kann dies einen Mietmangel darstellen, der zu einer dauerhaften Mietminderung berechtigt. Für die Beurteilung, ob eine wesentliche Verschattung vorliegt, kommt …