Aktuelles

Untervermietung – Leistungsverweigerung der Hausratversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (ungesicherte Wertgegenstände)

Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darf der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags ohne Zustimmung des Versicherers weder selbst noch durch Beauftragung Dritter Maßnahmen ergreifen, die das versicherte Risiko erhöhen. Bei Eintritt einer Gefahrerhöhung, muss diese dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Tritt …

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