Stolperfallen am Haus vorbeugen

In der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko von Unfällen rund ums Haus – durch Glätte und Schnee, aber auch weil Stolperfallen und Gefahrenbereiche zu spät gesehen werden. Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken müssen Dritte vor Gefahrenquellen auf ihrem Grund und Boden schützen – das gibt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht vor.

„Das bedeutet unter anderem, dass die Wege für alle gefahrlos nutzbar sind“, erklärt Thomas Paufler, Unfallexperte bei der R+V Versicherung. Das betrifft den Bürgersteig genauso wie den Weg zum Haus. Laub, Moos, Scherben oder Stolperfallen wie Blumentöpfe oder Gartengeräte müssen beseitigt werden.

Hinzu kommen wetterbedingte Gefahren: Terrassen und Wegen mit glatten, gepflasterten Oberflächen werden bei Nässe, Eis und Schnee schnell rutschig. Nach einer Frostperiode können sich zudem Pflastersteine heben und lockern. „Es entstehen neue, unvorhersehbare Unebenheiten – und somit weitere Stolperfallen“, so Paufler.

Gefahrenquellen entschärfen, für Licht sorgen

Zu den typischen Unfallrisiken am Haus gehören auch schlecht ausgeleuchtete Wege oder Treppen. Besonders viel Beleuchtung braucht es bei jenen Bereichen, die regelmäßig genutzt werden. Das sind beispielsweise der Hauseingang, die Treppen zum Haus oder zum Keller und Wege zur Garage oder zum Gartenhaus. Der R+V-Experte empfiehlt Außenlampen mit Bewegungsmelder: „Sie sind sparsam und praktisch. Schöner Nebeneffekt: Wenn die Beleuchtung angeht, schreckt das Kriminelle von einem Einbruch ab.“

Zusätzlich sollten möglichst wenige Gegenstände auf Wegen und Treppenstufen stehen. Am besten werden Blumenkübel, Gartengeräte und Spielzeuge während der Wintermonate im Schuppen oder Keller aufbewahrt.

„Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten zudem herabgefallene Äste, hochstehende Wurzeln oder Laub entfernen und regelmäßig prüfen, ob die Bodenbeläge noch eben liegen und die Beleuchtung funktioniert“, rät Paufler. Werden Wege und Treppen schnell rutschig, können rutschhemmende Matten oder Beschichtungen Abhilfe schaffen.

Verletzt sich ein Gast, ein Passant, ein Postbote oder ein Handwerker, ist der Eigentümer des Grundstücks in der Verantwortung. Er muss zum Beispiel die Behandlungskosten übernehmen oder einen möglichen Verdienstausfall. Diese Kosten trägt eine Haftpflichtversicherung, bei Einfamilienhäusern ist sie oft in der privaten Haftpflichtversicherung des Eigentümers enthalten.