Aktuelles

Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen

Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags …

Weiterlesen …

Blumenkästen am Balkongeländer

In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall wurde in einer Eigentümerversammlung u.a. beschlossen, dass zukünftig sämtliche Balkonkästen nach innen gehängt werden müssen. Eine Eigentümerin war damit nicht einverstanden und argumentierte, dass alle Wohneinheiten seit 40 Jahren ihre Blumenkästen nach außen …

Weiterlesen …